“Lehrjahre sind keine Herrenjahre” – vielleicht kennst du den Spruch ja. Tatsächlich wird man dir den Lehrabschluss nicht schenken. Als Lehrling hast du gewisse Pflichten, die du erfüllen musst.
Es wird erwartet, dass du arbeitest, fleißig lernst und brav in die Berufsschule gehst. Betriebsgeheimnisse darfst du natürlich auch nicht einfach so ausplaudern. Wenn du krank bist oder sonst verhindert bist (zum Beispiel weil du einen Unfall hattest) und deswegen nicht oder verspätet zur Arbeit erscheinen kannst, musst du sofort deinen Lehrbetrieb informieren. Wenn du eine dienstliche Anweisung erhältst, musst du diese auch befolgen.
Es wird zudem erwartet, dass du mit Werkzeugen, Maschinen, und deinen Arbeitsutensilien sorgsam umgeht und nichts absichtlich beschädigst.
Solltest du deine Pflichten vernachlässigen, kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden, du kannst also gekündigt werden.
Aber auch dein Lehrbetrieb hat Pflichten, denen er nachkommen muss. Das sind deine Rechte die du hast. Dazu zählt vor allem das Recht auf eine ordentliche Ausbildung. Das heißt, dass du nach und nach immer verantwortungsvollere Tätigkeiten bekommst und auch genug Gelegenheiten das Neuerlernte zu üben. Eine gute Hilfestellung dafür zu erhalten, ist ein Recht von dir. Dein Ausbilder oder deine Ausbilderin hat für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und muss darauf achten, dass er/sie dich nicht überfordert. Du darfst auch nicht für betriebsfremde Sachen eingespannt werden. Außerdem hast du natürlich ein Recht auf ein regelmäßiges und angepasstes Gehalt (die Lehrlingsentschädigung), Urlaub (je nach Branche 25-30 Werktage), und der Betrieb hat dich für die Berufsschule freizustellen.
Bei der Arbeiterkammer gibt es übrigens weitere Informationen und ein cooles Video.
Quelle: www.arbeiterkammer.at
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