Die integrative Berufsausbildung (IBA) bietet ein beruflicher Abschluss bzw. die Ausbildung in bestimmten Teilen eines Berufsbildes für benachteiligte Jugendliche mit besonderen Vermittlungshindernissen und hat das Ziel, diese in das Berufsleben einzugliedern.
Auf der Schwesternseite von Lehrling.at – careermoves.at finden sich Jobs, deren Unternehmen explizit offen sind für Menschen mit Behinderung. Auch Lehrstellen auf lehrling.at sind teilweise mit einem Icon versehen, der Lehrstellen anzeigt, die explizit offen sind für BewerberInnen mit Behinderung.
Die integrative Berufsausbildung richtet sich an:
• Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf am Ende der Pflicht-schulzeit
• Jugendliche ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss
• Jugendliche mit einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
• Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen
Es gibt 2 Möglichkeiten der integrativen Berufsausbildung:
1. Lehre mit verlängerter Lehrzeit
Berufsausbildung in einem Lehrberuf mit einer um bis zu zwei Jahren verlängerten Lehrzeit. Die Berufsschulausbildung erfolgt nach dem regulären Lehrplan. Der Abschluss erfolgt mit der Lehrabschlussprüfung durch die Wirtschaftskammer.
2. Teilqualifizierung in einem Lehrberuf
Berufsausbildung in einer Teilqualifikation eines Lehrberufes in einer Zeitdauer von ein bis drei Jahren. Die Ausbildung wird auf bestimmte Teile des Berufsbildes eines Lehrberufes eingeschränkt, allenfalls ergänzt durch Teile der Berufsbilder weiterer Lehrberufe. Es besteht das Recht aber nicht die Pflicht zum Besuch der Berufsschule, je nach Maßgabe der festgelegten Ausbildungsziele mit angepasstem Lehrplan. Der Abschluss erfolgt mit einer Abschlussprüfung durch die Wirtschaftskammer.
Entlohnung
Benachteiligte Jugendliche oder Jugendliche mit Behinderung, die in einem Lehrbetrieb einen Beruf erlernen, erhalten während der integrativen Berufsausbildung eine Lehrlingsentschädigung. Diese ist durch den Kollektivvertrag geregelt ist.
Erfolgt die Ausbildung in einer Ausbildungseinrichtungen (Lehrgänge des AMS), wird eine Beihilfe im 1. und 2. Lehrjahr in der Höhe von € 294,- und ab dem 3. Lehrjahr in der Höhe von € 679,50 pro Monat ausbezahlt.
Wichtig! Während der gesamten Ausbildung besteht Sozialversicherungspflicht, Anspruch auf Familienbeihilfe und Freifahrt bzw. Fahrtenbeihilfe.
Wer sind die Ansprechpartner?
Arbeitsmarktservice
Ob der Lehrling für die integrative Berufsausbildung infrage kommt, prüft das AMS. Es ist unbedingt notwendig, eine Beratungsstelle des AMS aufzusuchen, um die Zuweisung zu einem Lehrbetrieb zu erhalten.
Berufsausbildungsassistenz durch Jugend am Werk
Die Berufsausbildungsassistenz berät, begleitet und unterstützt die Jugendlichen sowie die Ausbildungsbetriebe vor und während der Ausbildung in allen rechtlichen, sozialen und sonderpädagogischen Fragen. Sie übernimmt auch die Funktion der Koordination und Kommunikation zwischen allen Beteiligten (Lehrling, Eltern, Betrieb, Berufsschule und Behörden).
Lehrlingsstelle
Die Lehrlingsstelle trägt die Lehr- bzw. Ausbildungsverträge ein, wenn sämtliche Voraussetzungen vorliegen (AMS-Zuweisung, Berufsausbildungsassistenz) und organisiert die Abschlussprüfungen.
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