Wichtiges zur Lehrlingsentschädigung
Wie du wahrscheinlich weißt, steht jedem Lehrling eine Lehrlingsentschädigung zu, wobei die Höhe durch den entsprechenden Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt ist. Achtung: Sollte in deinem Lehrberuf keine kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung vorgesehen sein, so muss die Höhe im Lehrvertrag vereinbart werden. Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt sind Sonderzahlungen, so wie etwa der Weihnachts- und Urlaubszuschuss.
Wann hast du Anspruch auf dein Geld?
Im Normalfall findet die Auszahlung monatlich statt, kann aber auch wöchentlich erfolgen. Achte immer darauf, dass du auch einen Lohnzettel ausgehändigt bekommst auf welchem die Brutto- und Nettozahlung sowie alle Zuschläge und Abschläge ersichtlich sind. Wichtig: Die Lehrlingsentschädigung erhalten Lehrlinge auch während der Unterrichtszeit in der Berufsschule sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung!
Geld bei Krankheit / Unfall / Arbeitsverhinderung
Kannst du aufgrund einer Krankheit oder Unglücksfall nicht arbeiten, erhältst du pro Lehrjahr für 4 Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 2 Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld von der Krankenkasse. Dir ist ein Arbeitsunfall passiert oder du musst wegen einer Berufskrankheit in den Krankenstand? In diesem Fall bekommst du 8 Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere 4 Wochen ein Teilentgelt ausbezahlt. Solltest du aus einem wichtigen Grund, wie zum Beispiel einem Arztbesuch, Behördenweg oder familiären Ereignis nicht zum Arbeitsplatz kommen können, steht dir eine normale Fortzahlung des Entgeltes zu. Achte hier am besten immer auf eine Bestätigung, damit es im Nachhinein zu keinen Schwierigkeiten kommen kann.
Quelle: arbeiterkammer.at, wko.at
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