Hast du dich schon mal gefragt, wie das denn eigentlich so mit der Arbeitszeit ist?

Als Lehrling hast du solange du noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hast, deine eigenen Arbeitsbestimmungen.

Prinzipiell gilt: nicht mehr als 8 Stunden täglich Arbeit und 40 Stunden in der Woche.

Aber es gibt Ausnahmen:
Wenn im Betrieb am Freitag früher Feierabend gemacht wird, kann die Arbeitszeit auf 9 Stunden am Tag erhöht werden.

Dennoch gilt:
Nicht mehr als 40 Stunden in der Woche. Es kann passieren, dass ihr zeitweise mehr wie 40 Stunden arbeiten müsst, besonders bei saisonbedingten Berufen kann das vorkommen, dafür muss dann aber in einem größeren Durchrechnungszeitraum die Zahl von durchschnittlich 40 Stunden wieder eingehalten werden.
Wenn ihr mal länger arbeiten müsst, solltet ihr also darauf achten, dass ihr dann in der nächsten oder übernächsten Woche früher von der Arbeit gehen könnt.
Überstunden sind für Jugendliche verboten. Falls du dennoch Überstunden leistest, bekommst du zusätzlich 50% auf den Normallohn für diese Zeit berechnet, oder einen Zeitausgleich, das heißt du bekommst freie Stunden. Auch hier gelten die 50% Aufschlag. Hast du 4 Überstunden geleistet, stehen dir 6 Stunden zu, also früher Feierabend, oder vielleicht sogar ein Urlaubstag mehr.

Bei Kollektivverträgen, kann das Entgelt auch höher ausfallen.
Seid ihr unter 18, dürft ihr nicht an Sonn- und Feiertagen und in der Nacht (20 – 6 Uhr) arbeiten. Hier gibt es einzelne Sonderfälle in der Gastronomie beispielsweise, oder auch als Bäckerlehrling (da beginnt eure Arbeitszeit um 4 Uhr früh).
Allerspätestens nach 6 Stunden Arbeit am Stück steht euch eine Ruhepause von einer halben Stunde zu. Des Weiteren habt ihr ein Recht auf eine 12 Stunden Ruhe zwischen zwei Arbeitsdiensten. Solltet ihr das Gefühl haben, immer eine halbe Stunde zu lange in der Arbeit zu bleiben, macht euch Notizen, und redet zuerst mit eurem Ausbilder.

Urlaub gibt es auch für euch:
25 Werktage (oder im Handel 30). Denkt aber daran, das früh genug mit eurer Lehrlings verantwortlichen Person zu besprechen. Wenn ihr unter 18 seid, dürft ihr von eurer Ausbildungsstätte 2 Wochen im Zeitraum vom 15. August bis 15. September verlangen.

Übrigens:
Wenn ihr das 18. Lebensjahr vollendet, gelten für euch die gleichen Bestimmungen wie für Erwachsene.

Quellen:
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/lehre/Arbeitszeitregelung.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/24/Seite.240901.html
http://www.lehrlingsanwalt.at/ich-bin-bereits-lehrling/wie-lange-darf-ich-arbeiten.html

BR: pixabay.com

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