Nach der Pflichtschule ist die Schulzeit für Lehrlinge noch nicht ganz vorbei. Denn jeder Lehrling muss während des dualen Systems der Lehrlingsausbildung eine gewisse Zeit die Berufsschule besuchen.
Der Berufsschulunterricht ist ganz unterschiedlich organisiert. In der Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich bieten viele Berufsschulen mehrwöchige Lehrgänge an. Während dieser Zeit wird man als Schüler meistens im Internat untergebracht.
In anderen Bundesländern wie z.B.: in Wien erfolgt der Unterricht meist jede Woche zwischen ein bis dreimal.
Als Lehrling ist man verpflichtet die Berufsschule zu besuchen.
Ausnahmefall: Hat man als Lehrling schon eine gleichwertige Ausbildung abgeschlossen, so kann man vom Besuch der Berufsschule befreit werden.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Der Lehrberechtigte hat die Pflicht den Lehrling innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses anzumelden. Während der Schulzeit ist man als Lehrling dienstfrei gestellt.
Wenn die Kosten für das Internat höher sind als die Lehrlingsentschädigung, muss der Lehrberechtigte den Differenzbetrag ersetzen. Allerdings muss man als Lehrling nur dann im Internat wohnen, wenn es nicht anders möglich ist.
Wie sieht der Unterricht aus?
Es gibt für jeden Lehrberuf eigene Pflichtgegenstände, unverbindliche Übungen und Freigegenstände, die in einem Lehrplan zusammengefasst und auf den jeweiligen Lehrberuf abgestimmt sind.
Natürlich werden auch in der Berufsschule die Leistungen geprüft. Das findet im Rahmen von Schularbeiten, Tests, Diktaten und mündlichen Prüfungen statt. Klappt es einmal nicht ganz so gut und ein Lehrling fällt durch, kann er die Klasse im nächsten Schuljahr wiederholen.
Auf der Website berufsbildendeschulen.at findest du alle Standorte der öffentlichen österreichischen Berufsschulen.
Quellen:
www.wko.at
www.arbeiterkammer.at
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